procuratio
EDV - Dienstleistungen /
Thomas Heip
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich, Allgemeines
- Zustandekommen des Vertrages
- Lieferzeit und Lieferung
- Abnahme und Gefahrtragung
- Rückgaberecht
bei Verbraucherverträgen
- Mängelrügen
und Gewährleistung
- Gesamthaftung
- Preise und Zahlungen
- Eigentumsvorbehalt
- Vervielfältigung,
Änderung, Weitergabe und Programmschutz
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort
- Gerichtsstand
Unsere AGB
als Downloadversion im PDF - Format
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen)
gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen
Geschäftsabschlüssen, sofern nicht wie für anwendungstechnische
Beratung, die über die reine Produktinformation hinausgeht, insbesondere
Systemberatung gesonderte Abreden getroffen werden müssen. Abweichende
Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
im übrigen nicht.
1.2. Alle früheren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
1.3. Soweit im folgenden
vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfasst dieser Begriff Hard- und Software
sowie Zubehör gleichermaßen.
nach oben
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote hin kommen Verträge
mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder spätestens
mit Übergabe des Kaufgegenstandes zustande. Maßgebend für
den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.2. Verträge kommen
auch durch Annahme von Bestellungen von Kunden zustande. Solche Bestellungen
sind bindende Angebote, die wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Übergabe bzw. Versand des Kaufgegenstandes annehmen.
2.3. In dem Entfernen der
Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes durch den Kunden ist
stets eine Angebotsannahme zu sehen.
nach oben
3. Lieferzeit und Lieferung
3.1. Sofern eine Lieferfrist
vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand das Lieferwerk,
unser Lager oder unser Geschäftslokal verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt wurde.
3.3. Wird die von uns geschuldete
Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete
Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch
bei unserem Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung),
so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.4. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung der technischen
Voraussetzungen für die gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme
voraus.
3.5. Teillieferungen sowie
Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig. Fixgeschäfte
tätigen wir nicht.
3.6. Sollte dem Kunden aufgrund
eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er
nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern, wenn der
Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht. Das Recht zur
Geltendmachung setzt ferner voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich
gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.
3.7. Wird ein Versand auf
Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die weitere Vorhaltung
und Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Lager oder Geschäftslokal
mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnen.
3.8. Wir sind berechtigt,
nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist anderweitig
über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern.
nach oben
4. Abnahme und Gefahrtragung
4.1. Die Lieferung erfolgt
entweder durch Versand ab Werk, Distributor bzw. Lager oder durch Übernahme
durch den Kunden in unserem Geschäftslokal.
4.2. Wird der Liefergegenstand
vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung
und Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit der Übernahme auf ihn
über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr des Untergangs, der
Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes, im kaufmännischen
Verkehr, in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die
Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten,
Anfuhr und Aufstellung oder die Installation und Konfiguration übernommen
haben. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs
geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen
vom Spediteur an den Kunden übergeben wird.
4.3. Ist der Kaufgegenstand
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr
mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4. Angelieferte Ware ist,
auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet
der Rechte aus Ziffer 6. entgegen- und abzunehmen.
nach oben
5. Rückgaberecht bei
Verbraucherverträgen
5.1. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die
Frist beginnt nach Erhalt der Rückgabebelehrung in Textform (z.B.
als Brief, Fax, eMail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Die Rückgabebelehrung
wird Ihnen nach erfolgter Bestellung per eMail (Bestellbestätigung)
zugesandt. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen
Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle
erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung
oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
procuratio EDV - Dienstleistungen
Thomas Heip
Lorenzstraße 21
87439 Kempten
Fax.: 0831 / 56583035
eMail: service TheIP.de
Ausnahmen: Ausgenommen vom Rückgaberecht
sind geöffnete Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien, Akkus, Toner, Druckerpatronen...),
entsiegelte Software und Artikel die auf Kundenwunsch konfiguriert wurden.
5.2. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder
des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
5.3. Finanziertes Geschäft
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie
von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag
nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit
bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber
sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung
unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des
Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber
im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder
der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag
ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden,
machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre auf
Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung.
nach oben
6. Mängelrügen und Gewährleistung
6.1. Gewährleistungsansprüche
setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass die Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet werden.
6.2. Ist der Kunde nicht
Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen
Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen
Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für
den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
6.3. Sollte trotz aller aufgewendeter
Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist
uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung
unberührt. Bei Lieferung von Hardware haben wir ein einmaliges, bei Lieferung
von Software ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mangelbeseitigung
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten
zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6.4. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere
über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/
Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des
Kaufpreises zu verlangen.
6.5. Die Gewährleistungsfrist
für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt:
|
- bei neuen Kaufgegenständen: |
+Käufer ist Verbraucher => |
2 Jahre seit Lieferung |
|
|
+Käufer ist Unternehmer => |
1 Jahr seit Lieferung |
|
- bei gebrauchten Kaufgegenständen:
|
+Käufer ist Verbraucher => |
1 Jahr seit Lieferung |
|
|
+Käufer ist Unternehmer => |
keine |
6.6. Soweit sich nachstehend
nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden -
gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden
sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung
entfällt darüber hinaus
a.) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den
Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b.) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger
Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c.) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch)
und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
d.) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die
nicht von uns zu vertreten sind,
e.) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw.
Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f.) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter
Zusatzgeräte und
g.) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht
ausdrücklich freigegeben wurden.
6.7. Für den Verlust
von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls
nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust
nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar
gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn
von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige
Datensicherung vorzunehmen.
6.8. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
geltend macht.
6.9. Die Haftungsfreizeichnung
gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl, wenn der Schaden durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer
vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren,
nicht untypischen Schaden begrenzt.
nach oben
7. Gesamthaftung
7.1. Soweit gemäß
Ziffer 6 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei
Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für
Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
7.2. Die Regelungen gemäß
Ziffer 7.1. gelten nicht für Ansprüche gemäß §§
1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit.
7.3. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
nach oben
8. Preise und Zahlungen
8.1. Maßgebend sind
die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen Verkehr
ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw.
Geschäftslokal. In den Preisen für Hardware und Standardsoftware
sind die Kosten für eine handels- bzw. herstellerübliche Verpackung
enthalten, zu den Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör
und Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten hinzu.
8.2. Eine Anlieferung der
Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und
Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und
Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3. Zahlungen des Kunden
haben - sofern sie nicht bei Übergabe bzw. per Vorkasse sofort in
vollem Umfange zu leisten sind oder kein Zahlungsziel auf der Rechnungen
angegeben wurde - innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.
8.4. Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen
können. Sofern Schecks angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungs-
halber und nicht an Erfüllung statt. Durch die Entgegennahme von
Schecks übernehmen wir in bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige
Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Schecks
entstehende Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
8.5. Kommt der Kunde trotz
Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche
Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Schecks
angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer
Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist
nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung
oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
8.6. Ab Verzugseintritt zahlt
der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und zusätzlich eine pauschale
Mahngebühr von 5,00€ pro Mahnung. Sofern wir einen höheren
Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der
Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen.
8.7. Das Recht zur Aufrechnung
steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
nach oben
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
behalten wir uns das Eigentum an den Kaufgegenständen vor.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet,
die Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3. Bei Pfändungen
oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
9.4. Über Hardware und
Zubehör darf der Kunde im ordentlichen Geschäftsgang weiterverfügen,
über die Software nur, wenn es sich um einen endgültigen Erwerb
handelt; bei zur Verfügungsstellung von Nutzungsrechten an Programmen
sind alle Eigentumsrechte des Herstellers/Lizenzgebers zu beachten. Für
sie besteht mithin grundsätzlich ein Veräußerungsverbot.
Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der
gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt
haben, ist nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen
und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden
ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
9.5. Wir geben bereits jetzt
die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als der Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9.6. Erfüllt der Kunde
trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht nicht, sind wir
berechtigt, die Kaufgegenstände herauszuverlangen und zu verwerten.
Ein Rücktritt liegt darin nur dann, wenn auf den Vertrag das VerbrKrG
Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem
den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der
Wegnahme zu vergüten.
nach oben
10. Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe
und Programmschutz
10.1. Dem Kunden ist die
Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur
Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende Überlassung
oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
10.2. Die Entfernung von
Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
nach oben
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
11.1. Für die Geschäftsbeziehung
und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
11.2. Alleiniger Erfüllungsort
für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz.
nach oben
12. Gerichtsstand
Gerichtstand Für alle Streitigkeiten, welche sich
im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüberschreitenden
Lieferungen und Leistungen, ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher
Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart. Wir haben auch das
Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
nach oben
© 2023 by procuratio
EDV - Dienstleistungen
Thomas Heip, Lorenzstraße 21, 87439 Kempten
Zuletzt geändert am: 11. November 2023
Downloadversion :
AGB_11-11-2023.pdf
nach oben
|